Samstag, 24. Juni 2023 

A1 Frühstück

Meine Immobilie im Erbrecht

 

Samstag 24.06.2023  - 10:00 Uhr bis ca 12:30 Uhr

 

Ort : A1-Netzwerk

 Anwesen der Rolladen Kessler GmbH

 

Hedwig-Stalter-Straße 2 | 66125 Saarbrücken
 

Bitte ...

melden Sie sich an, die Teilnehmerplätze sind begrenzt.
A1-Netzwerk | Katharina Frings
0 68 05 - 67 29 853
anmeldung@a1-netzwerk.de

Team Erbrecht und Familienrecht 2023

 

Wir machen wir gemeinsam Familienrecht und Erbrecht in Saarbrücken

 

Yvonne Schmitz - Denise Threm - Lisa-Marie Eisel

 

Ich freue mich mit zwei sehr gut qualifizierten jungen Kolleginnen das Team Erbrecht und Familienrecht in der Kanzlei Staab und Kollegen zu bilden.

 

 

Neues in 2023

Info-Treff  ISUV Saarbrücken

 

I" Fragen zu Trennung und Scheidung"

 

 

Wann :   24.09.2020

              19:00 Uhr

 

Wo:        KISS Saarbrücken

 

Referentin : Yvonne Schmitz

 

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Durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation zu kommen, welche die Selbstbestimmung erschwert oder gar unmöglich macht, davor haben die meisten Menschen Angst.

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung sind Instrumentarien, welche sicherstellen, dass in diesen Fällen die eigenen Wünsche und Vorstellungen gewahrt und durchgesetzt werden.

 

Was es hierbei zu beachten gilt und wie diese Dokumente richtig und sinnvoll erstellt werden möchten wir Ihnen näherbringen.

Yvonne Schmitz [Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht] wird sich all diesen Fragen in einem spannenden Vortrag mit Fallbeispielen widmen. In lockerer, angenehmer Atmosphäre können Sie hierbei ein leckeres Frühstück genießen und in einer Fragerunde sicherlich Antworten auf Sie bewegende Fragen finden.

 

Wenn ich Ihr Interesse wecken konnte, dann würde ich mich über eine Anmeldung zu dem Vortrag freuen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Anmelden können Sie sich bei:

Katharina Frings I A1 Netzwerk
Telefon: 0 68 97 / 7 78 05 68
E-Mail: anmeldung@a1-netzwerk.de
web: www.a1-netzwerk.de

Ihre Yvonne Schmitz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Im Rahmen des A1-Netzwerk-Frühstückes werde ich Ihnen am Samstag, den 21.09.2019 das Thema Immobilien im Erbrecht näher bringen und unter anderem folgende Fragen erörtern und beantworten:
 
- Wer wird im Falle der Erbschaft Eigentümer der Immobilie?
- Wie sind meine Rechte als Ehepartner?
- Benötigt man einen Erbschein?
- Wie ist es, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
- Welche Ansprüche haben Pflichtteilsberechtigte an den Immobilien?
- Welche Erbschaftsteuer fällt für Immobilien an?
- Was kann ich als Erblasser tun, um Streit bezüglich einer Immobilie auszuschließen?
 
 
Wenn ich Ihr Interesse wecken konnte, dann würde ich mich über eine Anmeldung zu dem Vortrag "Meine Immobilie im Erbrecht" freuen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
 
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Ihre Yvonne Schmitz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht

Zur Hausemesse des A 1 Netzwerkes lade ich Sie recht herzlich ein.

 

Es erwartet sie ein buntes Programm für Groß und Klein mit interessanten Ausstellungen, kulinarischen Erlebnisssen, fachkompetenter Beratung und spannenden Vorträgen.

 

Ich selbst referiere dort am Samstag, dem 16.03.2019 um 11.00 Uhr zum Thema " Richtig vorgesorgt: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament"

 

Ich freue mich auf Sie.

 

Mit besten Grüßen

Yvonne Schmitz

 

Neue  Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019

In 2019 werden die Kindesunterhaltsbeträge gleich zweimal verändert.

 

Zum 01.01.2019 kommt die neue Düsseldorfer Tabelle und die Kindesunterhaltsbeträge erhöhen sich um  6,00 - 9,00 € je nach Altersgruppe beim sogenannten Mindestunterhalt. Je besser die Eltern verdienen umso höher ist auch die Steigerung der zu zahlenden Unterhaltsbeträge. Hier gibt es maximal bis 14,00 € monatlich pro Kind hinzu.

 

Ab Juli 2019 wird dann das erhöhte Kindergeld verrechnet. Für das erste Kind gibt es ab 01.07.2019 10,0 € monatlich mehr, also anstatt 194,00 € dann 204,00 €, für das dritte Kind 210,00 € anstatt 200,00 € und ab dem vierten Kind 235,00 € anstatt vorher 225,00 €.

 

Hierdurch reduzieren sich die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt dann wieder, da das Kindergeld gedacht ist, beide Elternteile zu entlasten, also auch den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Die zum Januar 2019 neu ermittelten Zahlbeträge reduzieren sich folglich um die Hälfte der Kindergelderhöhungen, also um 5,00 € pro Kind.

Düsseldorfer Tabelle wird geändert zum 01.01.2017

 

 

Nach Mitteilung des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes steht eine Erhöhung der Tabellensätze der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 bevor.

 

Die „Düsseldorfer Tabelle” existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung. Die nächste Änderung wird voraussichtlich zum 01.01.2018 erfolgen.

 

Der sogenannte Mindestunterhalt steigt voraussichtlich wie folgt an:

 

Kinder bis 6 Jahre erhalten 7,00 € mehr, also dann 342,00 €

Kinder von 6 bis 12 Jahre erhalten 9,00 € mehr, also dann 393,00 €

Kinder von 12 bis 18 Jahre bekommen 10,00 € mehr, also 460,00 € monatlich.

 

Der Mindestbedarf für ein volljähriges Kind steigt um 11,00 € von 516,00 € auf 527,00 €.

 

Die übrigen Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle steigen ebenfalls proportional. Weiter Änderungen z. B. hinsichtlich der Selbstbehaltes sind wohl nicht vorgesehen.

 

Darüber hinaus soll 2017 auch das Kindergeld steigen

 

EU-Erbrechtsreform ab 17.08.2015

Am  17.08.2015 trat die sogenannte EU-Erbrechtsreform in Kraft. Diese betrifft Erbfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten, d.h. Fälle, bei denen der Erblasser ab diesem Datum verstirbt.

 

Gibt es nur Vermögen in Deutschland, ändert sich nichts.

 

Hunderttausende Deutsche leben aber entweder im EU-Ausland und haben auch hier Vermögen, insbesondere Immobilienbesitz. Für diese gelten die Änderungen ab 17.08.2015.

 

Die Änderungen waren nötig, weil in der EU inzwischen 10 % aller Erbschaften grenzüberschreitend sind.

 

In Deutschland gilt das sogenannte Staatsangehörigkeitsprinzip. Dies bedeutet, ein deutscher Staatsbürger wird immer beerbt nach deutschem Recht.

 

Da aber dies sich mit dem Erbrecht einiger EU-Länder, beispielsweise Frankreich, nicht vereinbaren lässt, kam es in der Vergangenheit zu sogenannten Nachlassspaltungen. In Frankreich verhält es sich so, dass Immobilienbesitz immer nach französischem Recht vererbt wird, und zwar unabhängig von der Nationalität des Erblassers. Hier sind in der Vergangenheit viele Probleme aufgetreten, angefangen bei der Fragen, wo wird ein Testament erstellt und wie muss es aussehen bis hin zu der Frage, wie und wo wird welche Erbschaftssteuer entrichtet.

 

Die EU-Erbrechtsverordnung sieht nun vor, dass künftig das Erbrecht des Landes gilt, in dem der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte. Dies wird in der Regel dann angenommen, wenn der Erblasser mehr als die Hälfte des Jahres an diesem Ort verbringt. In jedem Fall ist es ratsam, sofern man im Ausland Vermögen besitzt und sich häufig längere Zeit im Ausland aufhält, ein bestehendes Testament an das neue EU-Erbrecht anzupassen.

 

Länder wie Frankreich oder Italien haben bis heute Probleme mit sogenannten Ehegattentestamenten, die in einem Testament abgefasst sind. Dort werden auch heute noch Einzeltestamente bevorzugt. Insbesondere im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht kommt es daher häufig zu Erbstreitigkeiten.

 

Solche Probleme kann man umgehen, indem eine sogenannte Rechtswahl in einem Testament getroffen wird. Es ist möglich dasjenige Recht zu wählen nach der EU-Erbrechtsreform, nach dem vererbt wird. Dies bedeutet, unabhängig vom Wohnsitz kann ein deutscher Staatsbürger wählen, dass immer für seinen Nachlass deutsches Erbrecht gilt.

 

Darüber hinaus wird auch die Abwicklung von Erbfällen etwas leichter. Es müssen nicht mehr einzelne Erbscheine beantragt werden, sondern es wird künftig ein europäisches Nachlasszeugnis geben. Dies spart Zeit und Kosten. Noch allerdings gibt es keine EU-Nachlasszeugnisse. Sie werden auf Antrag erst ab 17.08.2015 ausgestellt. Sie gelten dann in jedem Land.

 

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

 

Kindesunterhalt wird in Deutschland in der Regel nach der sog. Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Diese wurde zum 01.08.2015 geändert. Die Unterhaltsbeträge erhöhen sich um ca. 3,3 %. Die Anhebung ist eine Folge des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages des Kindergeldes und des Kinderzuschlages, das der Bundestag am 22.07.2015 verabschiedet hat.

 

Für die Höhe des Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle sind zwei Faktoren maßgebend – das Alter des Kindes einerseits und das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen andererseits. Je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen muss dieser zwischen 11,00 und 26,00 € mehr Unterhalt monatlich pro Kind zahlen. Lag der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren aktuell bei 334,00 €, so beträgt er ab 01.08.2015 348,00 €, also 14,00 € mehr.

 

Dem Grunde nach kann gesagt werden, dass die Erhöhung ungefähr 3,3 % im Durchschnitt ausmacht. Die letzte Änderung der Düsseldorfer Tabelle im Hinblick auf die Unterhaltsbeträge liegt 5 Jahre zurück. Zum 01.01.2015 wurde allerdings der Selbstbehalt angehoben von 1.000,00 € auf 1.080,00 €.

 

Sollten also längere Zeit Unterhaltsanpassungen nicht stattgefunden haben, sollte der Unterhalt in jedem Fall jetzt überprüft werden.

 

März 2013

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin AGT

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge E.V. verleiht RAin Schmitz nach entsprechender Ausbildung und erfolgreicher Prüfung gemäß ihren Zertifizierungsrichtlinien die Bezeichnung " Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)". www.agt-ev.de



 

Kontakt

Rechtsanwältin

Yvonne Schmitz

Telefon

(+49) 06 81 / 95 43 57 - 0

Mail

info@schmitz-recht.de

 

 

Standorte:

 

Yvonne Schmitz

Rechtsanwältin

Pfaffentalstr. 71

66399 Mandelbachtal

 

außerdem 

 

c/o

Staab & Kollegen PartmbB

Gutenbergstr.23

66117 Saarbrücken

 

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