Kanzlei für ErbRECHT in Saarbrücken

 

 

Rechtsanwältin Yvonne Schmitz berät seit vielen Jahren im Erbrecht im und außerhalb des Saarlandes.

 

Nur rund 10% aller Erblasser haben ein Testament errichtet. Gibt es weder Testament noch Erbvertrag beim Versterben eines Menschen gilt das Gesetz. Dabei vereinfachen klare Regelungen allen Beteiligten den Erbfall. 

 

Rechtsanwältin Schmitz berät Sie umfassend in allen Fragen um:

 

  • Erbschaft
  • Testament
  • Vermächtnis
  • Pflichtteil
  • Erbfolge
  • Erbschaftssteuer
  • Erbengemeinschaft
  • Erbschein
  • Erbvertrag
  • Testamentsvollstreckung
  • Internationales Erbrecht
  • Stiftung
  • vorweggenommene Erbfolge

 

 

 

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Rufen Sie uns an unter 06 81 / 95 43 57 - 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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