Kanzlei für Scheidung und Familienrecht  

 

 

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

 

Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen.

 

 

Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich: in allen Bereichen, insbesondere :

 

 

  • SCHEIDUNG
  • UNTERHALT
  • SORGERECHT
  • UMGANGSRECHT
  • ZUGEWINN
  • VERSORGUNGS-AUSGLEICH
  • SORGERECHT
  • INTERNATIONALE BEZÜGE
  • DÜSSELDORFER TABELLE
  • LEBENSPARTNER-SCHAFT
  • ABSTAMMUNG

 

Sie haben Fragen oder möchten  zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 06 81 / 95 43 57 - 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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