In meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin Familienrech und Erbrecht ist mir immer wieder aufgefallen, dass zahlreiche Mandanten in Erbangelegenheiten eine Lösung suchen und nicht einen Streit. Also habe ich mich darauf fokussiert und alternative Konfliktlösungsverfahren erlernt. Eines davon ist die Mediation in Form der sog. Erbmediation.
Vor einem Erbfall unterstütze ich Familien darin, Vorsorgevollmacht und Patienverfügung zu erstellen, ihr Familienvermögen zu erhalten und dieses nicht zum Grund für ein tiefgreifendes Zerwürfnis werden zu lassen. Ziel ist es eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden, die langfristig Kontakt und Kommunikation in der Familie ermöglicht.
Nach dem Erbfall gibt es häufig Meinungsdifferenzen, bspw hinsichtlich der Wirksamkeit oder Auslegung eines Testamentes oder anderer Fragen. Einzelfragen wie diese sind durch Mediation kurzfristig zu einem Ergebnis zu bringen. Ich biete Ihnen hierfür eine sog. Kurzzeitmediation an. Aber auch komplexe Regelungen wie die Erbauseinandersetzungen als solche lassen sich konstruktiv ohne Zerrüttung sämtlicher familiärer Bande abwickeln.
Die Erbmediation vor dem Erbfall ist ein geeignetes Mittel die vermögensnachfolge zu gestalten. Auch die Unternehmensnachfolge lässt sich hierdurch positiv und sanft einleiten und regeln.
Berücksichtigung finden hier sehr viele Aspekte wie , die Analyse der persönlichen Situation, die Ermittlung von Wünschen und Zielen der einzelnen Familienmitglieder, sowie die gemeinsame Entwicklungsideen. Häufig sollen oder müssen weitere Berater (Recht, Steuern und Wirtschaftsprüfung) eingebunden werden. Gesellschaftsverträge, Erbverträge oder auch Testamente werden erstellt, geprüft und aufeinander abgestimmt. Ziel und Ergebnis soll sein ein für alle zufriedenstellendes Konzept, welches rechtlich fundiert festgelegt wird.
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